Einführung
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das maßgebliche Steuerungs-/Planungselement der räumlichen Gesamtplanung auf kommunaler Ebene. Hier werden die grundlegenden Bodennutzungsentscheidungen unter Berücksichtigung der übergeordneten Planungen getroffen (siehe System der räumlichen Planungen).
Aufgabe des FNP ist es einerseits, den ordnenden Rahmen für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde zu setzen (Steuerungsfunktion) und andererseits, die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzung vorzubereiten und zu leiten (Entwicklungs- und Ordnungsfunktion) und damit zur Realisierung der städtebaulichen Entwicklungsvorstellung der Gemeinde beizutragen.
Mit dem FNP existiert ein Instrument, mit dem durch entsprechende Ausweisungen sowohl die städtebauliche als auch naturräumliche Qualität gesichert werden kann. Die konkrete Ausgestaltung bleibt im zweistufigen System der Bauleitplanung dem Bebauungsplan vorbehalten. Der FNP entfaltet – im Gegensatz zum Bebauungsplan – keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung.
Neben der Flächennutzungsplanung können zwar noch andere Formen der gemeindlichen Planung, z.B. informelle Planungen wie Stadtentwicklungspläne, Rahmenpläne, Verkehrsentwicklungsplanungen existieren, jedoch wird mit dem FNP bzw. der Bauleitplanung gewährleistet, dass die an die rechtstaatliche Planung gestellten Anforderungen, insbesondere die Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die anschließende Interessenabwägung erfüllt werden.
Der FNP besteht aus dem zeichnerischen Teil, der Begründung einschließlich Umweltbericht und einer zusammenfassenden Erklärung.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz geben den Rahmen für den Landschaftsplan vor. Er soll aus Plänen und zusätzlicher Begründung bestehen und folgendes enthalten:
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Die Darstellung des vorhandenen Zustandes von Natur und Landschaft sowie deren Erholungswert für den Menschen (Plan Bestand),
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die Bewertung des erfassten Zustandes und der Anforderungen an die Raumnutzung nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit Biotopverbund (Plan Biotopverbund/Vorrangige Flächen für den Naturschutz) und
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die Darstellung des angestrebten Zustandes von Natur und Landschaft und der dafür erforderlichen Maßnahmen (Plan Entwicklung).
Das Verfahren zur Fortschreibung des Landschaftsplans orientiert sich an dem Verfahren zur Neuaufstellung des FNPs und erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Erst mit der Übernahme in den Bebauungsplan werden die Maßnahmen der Landschaftsplanung verbindlich. Der Landschaftsplan ist fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen der Landschaft vorgesehen oder zu erwarten sind.
Integration der Landschaftsplanung in die Flächennutzungsplanung
Die geeigneten Inhalte des Landschaftsplans sind in den FNP bzw. Bebauungsplan zu übernehmen, wesentliche Abweichungen sind zu begründen. Natur- und landschaftsbezogene sowie bodenbezogene Darstellungen dürfen nur in dem Maße übernommen werden, wie ihnen städtebauliche Relevanz beigemessen werden kann.
Durchführung einer Umweltprüfung
Um die Belange des Umweltschutzes zu erfassen, ist eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Konkret besteht die Aufgabe der Umweltprüfung darin, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Planes zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Für FNP und LP wird eine gemeinsame Umweltprüfung durchgeführt.
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht darzustellen und in der Abwägung zu berücksichtigen.